Eine der Kernkompetenzen meiner Kanzlei ist das Arbeitsrecht, welches sich in die Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht untergliedert. Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht, die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Meine Kanzlei vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte und bietet fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.