Ich unterstütze Sie:

DAS ARBEITSRECHT

Eine der Kern­kompe­tenzen meiner Kanzlei ist das Arbeits­recht, welches sich in die Bereiche Individual­arbeits­recht und kollektives Arbeits­recht unter­gliedert. Das Individual­arbeits­recht regelt das Rechts­verhält­nis zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer, das kollektive Arbeits­recht, die Rechts­bezie­hungen zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer­vertre­tungen sowie zwischen Arbeit­geber­verbänden und Gewerk­schaften. Meine Kanzlei vertritt Arbeit­nehmer, Arbeit­geber sowie Betriebsräte und bietet fundierte juris­tische Beratung im Hinblick auf die gesamte Band­breite des Arbeitsrechts.


MEINE SCHWER­­PUNKTE

In diesen und weiteren Bereichen kann Sie meine Kanzlei unterstützen:


  • sämtliche Frage­stellungen zu arbeitgeber- & arbeitnehmer­seitiger Kündigung
  • Lohn­ansprüche, Urlaub
  • Betriebs­verfassungs­recht
  • Optimierung von Arbeits­bedingungen
  • Kündigungs­schutz­verfahren
  • Durchsetzung von Arbeit­nehmer­ansprüchen
  • Arbeits­vertrags­gestal­tung
  • Abfindungs­opti­mierung
  • Mutter­schutz und Eltern­zeit
  • Mobbing am Arbeits­platz
  • Betriebs­verein­barungen
  • Betriebliche Alters­vorsorge
  • Tarif­vertrags­recht
  • Personelle Einzel­maß­nahmen