Der Fachbereich allgemeines Zivilrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst das Kauf- und Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören die Rechtsverfolgung im Rahmen von Liefer- und Leistungsbeziehungen, durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz, sowie das AGB-Recht.
Durch Fortbildungen und umfangreiche Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht verfügt meine Kanzlei über umfassende Kenntnisse zu diesem Thema.
Unsere Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen und der Führung von Widerspruchsverfahren.