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ALLGEMEINES ZIVILRECHT


Der Fach­bereich all­gemeines Zivil­recht ist ein breit gefächertes Rechts­gebiet und umfasst das Kauf- und Werk­vertrags­recht. Zu unse­rem Beratungs­schwer­punkt gehören die Rechts­verfol­gung im Rahmen von Liefer- und Leistungs­­beziehungen, durch­setzung von Gewähr­leistungs­ansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rück­tritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadens­ersatz, sowie das AGB-Recht.

Durch Fort­bildungen und umfang­reiche Tätigkeit im allgemeinen Zivil­recht verfügt meine Kanzlei über umfassende Kennt­nisse zu diesem Thema.

Unsere Leistungen bestehen im Wesent­lichen aus der Durch­setzung von Ansprüchen und Leistun­gen, der Stellung von Anträgen und der Führung von Wider­spruchs­verfahren.