Ich unterstütze Ihre Familie

DAS FAMILIEN­RECHT

Das Familien­­recht ist ein spezielles Gebiet des Zivil­­rechtes, das die Rechts­­verhält­­nisse zwischen Ehe­leuten, Lebens­­partner­­schaften sowie der Familie gesetz­­lich regelt. Ob Ehe­­vertrag, Schei­dung, Unter­­halt oder Sorge­recht – im Familien­­recht braucht es einen Rechts­­anwalt, der die Interessen des Mandan­ten mit Einfühlungs­vermögen und Verhandlungs­­geschick vertritt. Wir bearbei­ten diesen recht­­lichen Bereich mit großem Fingerspitzen­­gefühl, um auf diese Weise persön­­liche Härten zu vermeiden.

MEINE SCHWER­­PUNKTE

In diesen und weiteren Bereichen kann Sie meine Kanzlei unterstützen:

 

  • Gestaltung von Ehe­verträgen
  • Auseinander­setzung unter Ehegatten
  • Scheidungs- und Unter­halts­recht
  • Kindes­unterhalt
  • Sorgerecht
  • Gewaltschutz
  • Umgangsrecht
  • Zugewinn
  • Namensrecht und Adoptionsrecht
  • Einkommens­ermittlung
  • Hausrats­teilung
  • Vaterschafts­anfechtung
  • Inter­nationales Familien­recht